Denkmalpflege
 

Eine Liste von schutzwürdigen Denkmälern finden Sie hier: http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Rhein-Lahn-Kreis.pdf

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Wohn- und Praxisgebäude in der Limburger Altstadt

Sanierung Parkstraße 6 in Limburg

Sanierung Walderdorffer Hof in Limburg

Sanierung einer denkmalgeschützten
Apotheke

Innenausbau des Landratszimmers

im Kreishaus Limburg-Weilburg


Sanierung, Umbau und Anbau eines
denkmalgeschützten Wohnensembles
in der Limburger Altstadt
 
PPC - Altes Gymnasium Limburg

Sanierung eines denkmalgeschützten
Mehrfamilien-Wohnhauses in
Limburg

Modernisierung des Sitzungssaals

des Kreishauses Limburg-Weilburg

Innenausbau der Flurzonen

des Kreishauses Limburg-Weilburg


Modernisierung des Sitzungssaals
im alten Rathaus Limburg


Villa Bismarck

© 02/2009

Alle Rechte vorbehalten Architekturbüro

Axel Schmitt

D

Denkmalpflege (nach Wikipedia)

 

Als Denkmalpflege bezeichnet man die geistigen, technischen, handwerklichen und künstlerischen Maßnahmen, die zur Er- und Unterhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Denkmalschutz dagegen sind die rechtlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die Denkmalpflege sicherstellen.

Zentrale Aufgabe ist die Bestandsaufnahme, Sichtung und Katalogisierung von Denkmalen, geschützten, und schützungswürdigen Objekten. Dazu führen die Denkmalbehörden Denkmallisten oder Denkmalverzeichnisse, die einschlägig Denkmal- bzw. Kunsttopographie genannt werden.

 

Arbeitsweise

Denkmalpflege beurteilt den Zustand von Kulturdenkmälern und entscheidet über gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen des Unter- oder Erhalts. In der Regel ist behördlicherseits die entsprechende wissenschaftliche und technische Kompetenz, und die finanzielle Förderung bei der zuständigen Denkmalbehörde konzentriert. Rechtliche Rahmenbedingung sind die Denkmalschutzgesetze.

Von Kulturdenkmal zu Kulturdenkmal ist individuell zu entscheiden, wie es dauerhaft erhalten kann. Die wesentlichen Vorgehensweisen sind in der Charta von Venedig festgehalten. Allerdings gibt es weite Interpretationsspielräume. Die wesentlichen Maßnahmen der Denkmalpflege sind:

  • Altern lassen: keine oder nur sehr geringe Eingriffe. Um 1800 und um 1900 vor allem bei Burgruinen ein gängiges Konzept, gegenwärtig vor allem bei großen Industrieanlagen angewandt als kontrollierter Verfall.

  • Instandhaltung: Normale Pflegearbeiten des Denkmals wie Säuberung, Anstrich etc. Dieses Pflege-Konzept gab der Denkmalpflege ihren Namen.

  • Konservierung: Einfrieren des derzeitigen Zustandes, Stoppen der Alterung. Dies wird versucht durch Ertüchtigung des Baumaterials (siehe beispielsweise Steinkonservierung) oder durch Entlastung mittels Schutzbauten gegen die Verwitterung. Ein Beispiel dafür ist der Schutzbau über der Goldenen Pforte des Freiberger Doms in Sachsen.

  • Reparatur, Instandsetzung: Erneuerung verbrauchter und beschädigter Teile des Denkmals.

  • Restaurierung: umfangreiche Erneuerung, die über Reparaturen hinausgeht.

  • Renovierung: umfangreiche Wiederherstellung in der Funktionalität.

  • Rekonstruktion: Wiederherstellen eines verloren gegangenen Erscheinungsbildes von Bauteilen oder ganzer Bauten, auf der Grundlage schriftlicher und bildlicher Quellen und Ergebnissen der Bauforschung. Rekonstruierte Objekte gelten als Neuschöpfungen. Sie sind keine Kulturdenkmäler, doch kann ihnen mit der Zeit ein Denkmalwert zuwachsen.

  • Anastilosis: Zusammensetzen eingestürzter Bauten, wird beispielsweise bei antiken Tempelanlagen angewandt; Form der Rekonstruktion.

  • Translozierung: Versetzung eines Denkmals vom ursprünglichen an einen anderen Standort. Notmaßnahme bei drohendem Totalverlust. Da ein Kulturdenkmal seinen Denkmalwert in der Regel in erheblichem Maß durch den – auch örtlichen – historischen Kontext, in dem es entstanden ist, bezieht, verliert das translozierte Objekt in der Regel seine Denkmalseigenschaft und damit auch den Denkmalschutz....... .